Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Abwassersatzung: Erhöhung der Abwassergebühren ab 01.01.2023

Der AZV Oelsabachtal beschloss am 02.11.2020 die Gebührenkalkulation 2020 bis 2022 (Beschluss-Nr. 465 / 2020). Da der genannte Kalkulationszeitraum Ende des Jahres abläuft, wird es wie üblich im Anschluss eine Nachkalkulation zur Einschätzung der Kostendeckung geben.

Der AZV Oelsabachtal hat bereits seit April 2021 mit massiven Preissteigerungen zu kämpfen, zum Beispiel im Bereich der Klärschlammentsorgung (+24 %). Dies hat sich im Jahr 2022 nochmals drastisch verschärft durch Preissteigerungen u.a. im Bereich Rohr- und Kanalservice (+8,5 %), Laborbedarf und Hilfsstoffe für die Abwasserreinigung (+22 %) und Entsorgung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (+52 %).
Die massiven Preissteigerungen in den letzten 1,5 Jahren waren in der Gebührenkalkulation 2020 bis 2022 nicht vorgesehen, so dass die eingenommenen Gebühren die Gesamtkosten der
Abwasserbehandlung nicht mehr decken. Dieses Missverhältnis wird sich aufgrund der
Ankündigungen für 2023 für Gas und Strom (+90 %) weiter verschärfen. Des Weiteren müssen in den kommenden Jahren notwendige Sanierungs- und Neubaumaßnahmen auf der Kläranlage sowie am Kanalnetz eingeplant werden.

Der Bevölkerung im Verbandsgebiet des AZV Oelsabachtal wird daher mitgeteilt, dass auf Grund der Preissteigerungen und eingeleiteten Maßnahmen der Abwasserbehandlung mit dem nächsten Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 eine rückwirkende Gebührenanhebung ab 01.01.2023 erforderlich werden kann. Wie hoch diese Erhöhung ausfallen wird, lässt sich erst nach Vorliegen der Nach- und Plankalkulation feststellen. Um genaue Grundlagen für diese Kalkulation zu haben, werden auf den 31.12.2022 die Abschlussarbeiten schnellstens vorgenommen.

Daher hat die Verbandsversammlung des AZV Oelsabachtal in ihrer Sitzung am 28.11.2022
folgenden Ankündigungsbeschluss gefasst:

Der Abwasserzweckverband Oelsabachtal beabsichtigt eine Änderungssatzung zur Abwassersatzung und somit zur Erhöhung der Abwassergebühren auf der Basis von Abschnitt 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr AZV Oelsabachtal

Rabenau, 29.11.2022