Gebühren und Beiträge

Aktuelle Gebühren und Beiträge auf der Grundlage der gültigen Abwassersatzung

Abwasserbeitrag: Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt ich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Der Beitragssatz beträgt 2,70 € pro m² Nutzfläche.
Schmutzwassergebühren zentral: Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Gebühr für Abwasser, dass in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 2,50 € je Kubikmeter Abwasser. Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Abwassergrundgebühr pro Wasserzähler und Monat bei einer Wasserzählergröße

Qn   bis 2,50 m³/h              6,20 €/Monat
Qn   ab 2,51 bis 6 m³/h   14,88 €/Monat
Qn   über 6 m³/h              24,80 €/Monat

Niederschlagswasserentsorgung: Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Gebühr 0,40 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche, die direkt oder indirekt an die Kanäle der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen ist.
Schmutzwasserentsorgung dezentral: Für die Teilleistung Entsorgung abflussloser Gruben beträgt die Gebühr 51,00 € je Kubikmeter Abwasser. Für die Teilleistung Entsorgung von Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr 52,00 € je Kubikmeter Abwasser.

Die oben genannten Gebühren für die Entsorgung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen beinhaltet die Bereitstellung einer Saugschlauchlänge von 20 m. Ist für die Entnahme eine Mehrlänge erforderlich, wird ein Schlauchlängenzuschlag von 1,20 € für jeden weiteren Meter erhoben.

Kleineinleiterabgabe:
(für Wohngrundstücke)
Die Kleineinleiterabgabe für Wohngrundstücke, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel: Anzahl der Einwohner des Grundstückes x 50% x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.

Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €.
Der Verwaltungsaufwand je abgabenpflichtiges Grundstück beträgt 12,95 €.

Kleineinleiterabgabe:
(für andersweitig genutzte Grundstücke)
Die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dienen und nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel: Menge des jährlich eingeleiteten Abwassers geteilt durch 40 multipliziert mit 50 v. H. des Abgabensatzes für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.

Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €.
Der Verwaltungsaufwand je abgabenpflichtiges Grundstück beträgt 12,95 €.

Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß § 46 Abs. 4 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 1,30 € je Kubikmeter Abwasser.
Entsorgung von abflusslosen Gruben
und Kleinkläranlagen:
Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen werden keine jährlichen Grundgebühren erhoben.